GOÄ Ziffer 420

Ultraschalluntersuchung von bis zu drei weiteren Organen im Anschluß an eine der Leistungen nach den Nummern 410 bis 418, je Organ

Eckdaten

Abschnitt
CNichtgebietsbezogene Sonderleistungen
Punktzahl
80
Punktwert
0,0582873
Einfachsatz (1,0×)
4,66 €
Schwellenwert (2.3×)
10,72 €
Höchstsatz (3.5×)
16,32 €

Gebührentabelle

FaktorBetragBewertung
1.0×4,66 €Normal
1.5×6,99 €Normal
1.8×8,39 €Normal
2.0×9,33 €Normal
2.3×10,72 €Normal
2.5×11,66 €Erhöht
3.0×13,99 €Erhöht
3.5×16,32 €Erhöht

Was bedeutet das?

Für die GOÄ-Ziffer 420 ("Ultraschalluntersuchung von bis zu drei weiteren Organen im Anschluß an eine der Leistungen nach den Nummern 410 bis 418, je Organ") liegt der Normalbetrag bei 10,72 € (Schwellenwert 2.3×). Bis zu diesem Betrag ist keine besondere Begründung durch den Arzt erforderlich. Bei einem höheren Faktor muss die Steigerung individuell und schriftlich begründet werden. Der Höchstsatz beträgt 16,32 € (3.5×) — darüber hinaus ist eine separate Honorarvereinbarung erforderlich.

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