GOÄ Ziffer 433

Ausspülung des Magens - auch mit Sondierung der Speiseröhre und des Magens und/oder Spülung des Duodenums -

Eckdaten

Abschnitt
CNichtgebietsbezogene Sonderleistungen
Punktzahl
140
Punktwert
0,0582873
Einfachsatz (1,0×)
8,16 €
Schwellenwert (2.3×)
18,77 €
Höchstsatz (3.5×)
28,56 €

Gebührentabelle

FaktorBetragBewertung
1.0×8,16 €Normal
1.5×12,24 €Normal
1.8×14,69 €Normal
2.0×16,32 €Normal
2.3×18,77 €Normal
2.5×20,40 €Erhöht
3.0×24,48 €Erhöht
3.5×28,56 €Erhöht

Was bedeutet das?

Für die GOÄ-Ziffer 433 ("Ausspülung des Magens - auch mit Sondierung der Speiseröhre und des Magens und/oder Spülung des Duodenums -") liegt der Normalbetrag bei 18,77 € (Schwellenwert 2.3×). Bis zu diesem Betrag ist keine besondere Begründung durch den Arzt erforderlich. Bei einem höheren Faktor muss die Steigerung individuell und schriftlich begründet werden. Der Höchstsatz beträgt 28,56 € (3.5×) — darüber hinaus ist eine separate Honorarvereinbarung erforderlich.

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