GOÄ Ziffer 5802

Bestrahlung von bis zu zwei Bestrahlungsfeldern bzw. Zielvolumina, je Fraktion

Eckdaten

Abschnitt
OStrahlendiagnostik, Nuklearmedizin, MRT und Strahlentherapie
Punktzahl
200
Punktwert
0,0582873
Einfachsatz (1,0×)
11,66 €
Schwellenwert (1.8×)
20,98 €
Höchstsatz (2.5×)
29,14 €

Gebührentabelle

FaktorBetragBewertung
1.0×11,66 €Normal
1.5×17,49 €Normal
1.8×20,98 €Normal
2.0×23,31 €Erhöht
2.3×26,81 €Erhöht
2.5×29,14 €Erhöht
3.0×34,97 €Überhöht

Was bedeutet das?

Für die GOÄ-Ziffer 5802 ("Bestrahlung von bis zu zwei Bestrahlungsfeldern bzw. Zielvolumina, je Fraktion") liegt der Normalbetrag bei 20,98 € (Schwellenwert 1.8×). Bis zu diesem Betrag ist keine besondere Begründung durch den Arzt erforderlich. Bei einem höheren Faktor muss die Steigerung individuell und schriftlich begründet werden. Der Höchstsatz beträgt 29,14 € (2.5×) — darüber hinaus ist eine separate Honorarvereinbarung erforderlich.

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