GOÄ Ziffer 5803

Zuschlag zu der Leistung nach Nummer 5802 bei Bestrahlung von mehr als zwei Bestrahlungsfeldern bzw. Zielvolumina, je Fraktion

Eckdaten

Abschnitt
OStrahlendiagnostik, Nuklearmedizin, MRT und Strahlentherapie
Punktzahl
100
Punktwert
0,0582873
Einfachsatz (1,0×)
5,83 €
Schwellenwert (1.8×)
10,49 €
Höchstsatz (2.5×)
14,57 €

Gebührentabelle

FaktorBetragBewertung
1.0×5,83 €Normal
1.5×8,74 €Normal
1.8×10,49 €Normal
2.0×11,66 €Erhöht
2.3×13,41 €Erhöht
2.5×14,57 €Erhöht
3.0×17,49 €Überhöht

Was bedeutet das?

Für die GOÄ-Ziffer 5803 ("Zuschlag zu der Leistung nach Nummer 5802 bei Bestrahlung von mehr als zwei Bestrahlungsfeldern bzw. Zielvolumina, je Fraktion") liegt der Normalbetrag bei 10,49 € (Schwellenwert 1.8×). Bis zu diesem Betrag ist keine besondere Begründung durch den Arzt erforderlich. Bei einem höheren Faktor muss die Steigerung individuell und schriftlich begründet werden. Der Höchstsatz beträgt 14,57 € (2.5×) — darüber hinaus ist eine separate Honorarvereinbarung erforderlich.

Weitere Ziffern in Abschnitt OStrahlendiagnostik, Nuklearmedizin, MRT und Strahlentherapie