GOÄ Ziffer 817

Eingehende psychiatrische Beratung der Bezugsperson psychisch gestörter Kinder oder Jugendlicher anhand erhobener Befunde und Erläuterung geplanter

Eckdaten

Abschnitt
GNeurologie, Psychiatrie und Psychotherapie
Punktzahl
180
Punktwert
0,0582873
Einfachsatz (1,0×)
10,49 €
Schwellenwert (2.3×)
24,13 €
Höchstsatz (3.5×)
36,72 €

Gebührentabelle

FaktorBetragBewertung
1.0×10,49 €Normal
1.5×15,74 €Normal
1.8×18,89 €Normal
2.0×20,98 €Normal
2.3×24,13 €Normal
2.5×26,23 €Erhöht
3.0×31,48 €Erhöht
3.5×36,72 €Erhöht

Was bedeutet das?

Für die GOÄ-Ziffer 817 ("Eingehende psychiatrische Beratung der Bezugsperson psychisch gestörter Kinder oder Jugendlicher anhand erhobener Befunde und Erläuterung geplanter") liegt der Normalbetrag bei 24,13 € (Schwellenwert 2.3×). Bis zu diesem Betrag ist keine besondere Begründung durch den Arzt erforderlich. Bei einem höheren Faktor muss die Steigerung individuell und schriftlich begründet werden. Der Höchstsatz beträgt 36,72 € (3.5×) — darüber hinaus ist eine separate Honorarvereinbarung erforderlich.

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