GOÄ Ziffer 835
Einmalige, nicht in zeitlichem Zusammenhang mit einer eingehenden Untersuchung durchgeführte Erhebung der Fremdanamnese über einen psychisch Kranken
Eckdaten
- Abschnitt
- G — Neurologie, Psychiatrie und Psychotherapie
- Punktzahl
- 64
- Punktwert
- 0,0582873 €
- Einfachsatz (1,0×)
- 3,73 €
- Schwellenwert (2.3×)
- 8,58 €
- Höchstsatz (3.5×)
- 13,06 €
Gebührentabelle
| Faktor | Betrag | Bewertung |
|---|---|---|
| 1.0× | 3,73 € | Normal |
| 1.5× | 5,60 € | Normal |
| 1.8× | 6,71 € | Normal |
| 2.0× | 7,46 € | Normal |
| 2.3× | 8,58 € | Normal |
| 2.5× | 9,33 € | Erhöht |
| 3.0× | 11,19 € | Erhöht |
| 3.5× | 13,06 € | Erhöht |
Was bedeutet das?
Für die GOÄ-Ziffer 835 ("Einmalige, nicht in zeitlichem Zusammenhang mit einer eingehenden Untersuchung durchgeführte Erhebung der Fremdanamnese über einen psychisch Kranken") liegt der Normalbetrag bei 8,58 € (Schwellenwert 2.3×). Bis zu diesem Betrag ist keine besondere Begründung durch den Arzt erforderlich. Bei einem höheren Faktor muss die Steigerung individuell und schriftlich begründet werden. Der Höchstsatz beträgt 13,06 € (3.5×) — darüber hinaus ist eine separate Honorarvereinbarung erforderlich.