GOÄ Ziffer 855

Anwendung und Auswertung projektiver Testverfahren (z.B. Rorschach-Test, TAT) mit schriftlicher Aufzeichnung, insgesamt

Eckdaten

Abschnitt
GNeurologie, Psychiatrie und Psychotherapie
Punktzahl
722
Punktwert
0,0582873
Einfachsatz (1,0×)
42,08 €
Schwellenwert (2.3×)
96,79 €
Höchstsatz (3.5×)
147,29 €

Gebührentabelle

FaktorBetragBewertung
1.0×42,08 €Normal
1.5×63,13 €Normal
1.8×75,75 €Normal
2.0×84,17 €Normal
2.3×96,79 €Normal
2.5×105,21 €Erhöht
3.0×126,25 €Erhöht
3.5×147,29 €Erhöht

Was bedeutet das?

Für die GOÄ-Ziffer 855 ("Anwendung und Auswertung projektiver Testverfahren (z.B. Rorschach-Test, TAT) mit schriftlicher Aufzeichnung, insgesamt") liegt der Normalbetrag bei 96,79 € (Schwellenwert 2.3×). Bis zu diesem Betrag ist keine besondere Begründung durch den Arzt erforderlich. Bei einem höheren Faktor muss die Steigerung individuell und schriftlich begründet werden. Der Höchstsatz beträgt 147,29 € (3.5×) — darüber hinaus ist eine separate Honorarvereinbarung erforderlich.

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