GOZ Ziffer 6090
Maßnahmen zur Einstellung der Okklusion durch alveolären Ausgleich bei abgeschlossener Wachstumsphase einschließlich Retention, je Kiefer
Eckdaten
- Abschnitt
- G — Kieferorthopädische Leistungen
- Punktzahl
- 700
- Punktwert
- 0,0562421 €
- Einfachsatz (1,0×)
- 39,37 €
- Schwellenwert (2.3×)
- 90,55 €
- Höchstsatz (3.5×)
- 137,79 €
Gebührentabelle
| Faktor | Betrag | Bewertung |
|---|---|---|
| 1.0× | 39,37 € | Normal |
| 1.5× | 59,05 € | Normal |
| 1.8× | 70,87 € | Normal |
| 2.0× | 78,74 € | Normal |
| 2.3× | 90,55 € | Normal |
| 2.5× | 98,42 € | Erhöht |
| 3.0× | 118,11 € | Erhöht |
| 3.5× | 137,79 € | Erhöht |
Was bedeutet das?
Für die GOZ-Ziffer 6090 ("Maßnahmen zur Einstellung der Okklusion durch alveolären Ausgleich bei abgeschlossener Wachstumsphase einschließlich Retention, je Kiefer") liegt der Normalbetrag bei 90,55 € (Schwellenwert 2.3×). Bis zu diesem Betrag ist keine besondere Begründung durch den Zahnarzt erforderlich. Bei einem höheren Faktor muss die Steigerung individuell und schriftlich begründet werden. Der Höchstsatz beträgt 137,79 € (3.5×) — darüber hinaus ist eine separate Honorarvereinbarung erforderlich.