GOZ Ziffer 6260

Maßnahmen zur Einordnung eines verlagerten Zahnes in den Zahnbogen, als selbstständige Leistung

Eckdaten

Abschnitt
GKieferorthopädische Leistungen
Punktzahl
1100
Punktwert
0,0562421
Einfachsatz (1,0×)
61,87 €
Schwellenwert (2.3×)
142,29 €
Höchstsatz (3.5×)
216,53 €

Gebührentabelle

FaktorBetragBewertung
1.0×61,87 €Normal
1.5×92,80 €Normal
1.8×111,36 €Normal
2.0×123,73 €Normal
2.3×142,29 €Normal
2.5×154,67 €Erhöht
3.0×185,60 €Erhöht
3.5×216,53 €Erhöht

Was bedeutet das?

Für die GOZ-Ziffer 6260 ("Maßnahmen zur Einordnung eines verlagerten Zahnes in den Zahnbogen, als selbstständige Leistung") liegt der Normalbetrag bei 142,29 € (Schwellenwert 2.3×). Bis zu diesem Betrag ist keine besondere Begründung durch den Zahnarzt erforderlich. Bei einem höheren Faktor muss die Steigerung individuell und schriftlich begründet werden. Der Höchstsatz beträgt 216,53 € (3.5×) — darüber hinaus ist eine separate Honorarvereinbarung erforderlich.