GOÄ Ziffer 1472

Anbohrung der Stirnhöhle von außen

Eckdaten

Abschnitt
JHals-, Nasen-, Ohrenheilkunde
Punktzahl
222
Punktwert
0,0582873
Einfachsatz (1,0×)
12,94 €
Schwellenwert (2.3×)
29,76 €
Höchstsatz (3.5×)
45,29 €

Gebührentabelle

FaktorBetragBewertung
1.0×12,94 €Normal
1.5×19,41 €Normal
1.8×23,29 €Normal
2.0×25,88 €Normal
2.3×29,76 €Normal
2.5×32,35 €Erhöht
3.0×38,82 €Erhöht
3.5×45,29 €Erhöht

Was bedeutet das?

Für die GOÄ-Ziffer 1472 ("Anbohrung der Stirnhöhle von außen") liegt der Normalbetrag bei 29,76 € (Schwellenwert 2.3×). Bis zu diesem Betrag ist keine besondere Begründung durch den Arzt erforderlich. Bei einem höheren Faktor muss die Steigerung individuell und schriftlich begründet werden. Der Höchstsatz beträgt 45,29 € (3.5×) — darüber hinaus ist eine separate Honorarvereinbarung erforderlich.