GOÄ Ziffer 1508

Entfernung von eingespießten Fremdkörpern aus dem Rachen oder Mund

Eckdaten

Abschnitt
JHals-, Nasen-, Ohrenheilkunde
Punktzahl
93
Punktwert
0,0582873
Einfachsatz (1,0×)
5,42 €
Schwellenwert (2.3×)
12,47 €
Höchstsatz (3.5×)
18,97 €

Gebührentabelle

FaktorBetragBewertung
1.0×5,42 €Normal
1.5×8,13 €Normal
1.8×9,76 €Normal
2.0×10,84 €Normal
2.3×12,47 €Normal
2.5×13,55 €Erhöht
3.0×16,26 €Erhöht
3.5×18,97 €Erhöht

Was bedeutet das?

Für die GOÄ-Ziffer 1508 ("Entfernung von eingespießten Fremdkörpern aus dem Rachen oder Mund") liegt der Normalbetrag bei 12,47 € (Schwellenwert 2.3×). Bis zu diesem Betrag ist keine besondere Begründung durch den Arzt erforderlich. Bei einem höheren Faktor muss die Steigerung individuell und schriftlich begründet werden. Der Höchstsatz beträgt 18,97 € (3.5×) — darüber hinaus ist eine separate Honorarvereinbarung erforderlich.