GOÄ Ziffer 1579

Chemische Ätzung in der Paukenhöhle - gegebenenfalls einschließlich der Ätzung im Gehörgang -

Eckdaten

Abschnitt
JHals-, Nasen-, Ohrenheilkunde
Punktzahl
70
Punktwert
0,0582873
Einfachsatz (1,0×)
4,08 €
Schwellenwert (2.3×)
9,38 €
Höchstsatz (3.5×)
14,28 €

Gebührentabelle

FaktorBetragBewertung
1.0×4,08 €Normal
1.5×6,12 €Normal
1.8×7,34 €Normal
2.0×8,16 €Normal
2.3×9,38 €Normal
2.5×10,20 €Erhöht
3.0×12,24 €Erhöht
3.5×14,28 €Erhöht

Was bedeutet das?

Für die GOÄ-Ziffer 1579 ("Chemische Ätzung in der Paukenhöhle - gegebenenfalls einschließlich der Ätzung im Gehörgang -") liegt der Normalbetrag bei 9,38 € (Schwellenwert 2.3×). Bis zu diesem Betrag ist keine besondere Begründung durch den Arzt erforderlich. Bei einem höheren Faktor muss die Steigerung individuell und schriftlich begründet werden. Der Höchstsatz beträgt 14,28 € (3.5×) — darüber hinaus ist eine separate Honorarvereinbarung erforderlich.