GOÄ Ziffer 443

Zuschlag bei ambulanter Durchführung von operativen Leistungen, die mit Punktzahlen von 500 bis 799 Punkten bewertet sind

Eckdaten

Abschnitt
CNichtgebietsbezogene Sonderleistungen
Punktzahl
750
Punktwert
0,0582873
Einfachsatz (1,0×)
43,72 €
Schwellenwert (2.3×)
100,55 €
Höchstsatz (3.5×)
153,00 €

Gebührentabelle

FaktorBetragBewertung
1.0×43,72 €Normal
1.5×65,57 €Normal
1.8×78,69 €Normal
2.0×87,43 €Normal
2.3×100,55 €Normal
2.5×109,29 €Erhöht
3.0×131,15 €Erhöht
3.5×153,00 €Erhöht

Was bedeutet das?

Für die GOÄ-Ziffer 443 ("Zuschlag bei ambulanter Durchführung von operativen Leistungen, die mit Punktzahlen von 500 bis 799 Punkten bewertet sind") liegt der Normalbetrag bei 100,55 € (Schwellenwert 2.3×). Bis zu diesem Betrag ist keine besondere Begründung durch den Arzt erforderlich. Bei einem höheren Faktor muss die Steigerung individuell und schriftlich begründet werden. Der Höchstsatz beträgt 153,00 € (3.5×) — darüber hinaus ist eine separate Honorarvereinbarung erforderlich.

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