GOÄ Ziffer 444

Zuschlag bei ambulanter Durchführung von operativen Leistungen, die mit Punktzahlen von 800 bis 1199 Punkten bewertet sind

Eckdaten

Abschnitt
CNichtgebietsbezogene Sonderleistungen
Punktzahl
1300
Punktwert
0,0582873
Einfachsatz (1,0×)
75,77 €
Schwellenwert (2.3×)
174,28 €
Höchstsatz (3.5×)
265,21 €

Gebührentabelle

FaktorBetragBewertung
1.0×75,77 €Normal
1.5×113,66 €Normal
1.8×136,39 €Normal
2.0×151,55 €Normal
2.3×174,28 €Normal
2.5×189,43 €Erhöht
3.0×227,32 €Erhöht
3.5×265,21 €Erhöht

Was bedeutet das?

Für die GOÄ-Ziffer 444 ("Zuschlag bei ambulanter Durchführung von operativen Leistungen, die mit Punktzahlen von 800 bis 1199 Punkten bewertet sind") liegt der Normalbetrag bei 174,28 € (Schwellenwert 2.3×). Bis zu diesem Betrag ist keine besondere Begründung durch den Arzt erforderlich. Bei einem höheren Faktor muss die Steigerung individuell und schriftlich begründet werden. Der Höchstsatz beträgt 265,21 € (3.5×) — darüber hinaus ist eine separate Honorarvereinbarung erforderlich.

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