GOÄ Ziffer 445

Zuschlag bei ambulanter Durchführung von operativen Leistungen, die mit Punktzahlen von 1200 und mehr Punkten bewertet sind

Eckdaten

Abschnitt
CNichtgebietsbezogene Sonderleistungen
Punktzahl
2200
Punktwert
0,0582873
Einfachsatz (1,0×)
128,23 €
Schwellenwert (2.3×)
294,93 €
Höchstsatz (3.5×)
448,81 €

Gebührentabelle

FaktorBetragBewertung
1.0×128,23 €Normal
1.5×192,35 €Normal
1.8×230,82 €Normal
2.0×256,46 €Normal
2.3×294,93 €Normal
2.5×320,58 €Erhöht
3.0×384,70 €Erhöht
3.5×448,81 €Erhöht

Was bedeutet das?

Für die GOÄ-Ziffer 445 ("Zuschlag bei ambulanter Durchführung von operativen Leistungen, die mit Punktzahlen von 1200 und mehr Punkten bewertet sind") liegt der Normalbetrag bei 294,93 € (Schwellenwert 2.3×). Bis zu diesem Betrag ist keine besondere Begründung durch den Arzt erforderlich. Bei einem höheren Faktor muss die Steigerung individuell und schriftlich begründet werden. Der Höchstsatz beträgt 448,81 € (3.5×) — darüber hinaus ist eine separate Honorarvereinbarung erforderlich.

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