GOÄ Ziffer 2

Ausstellung von Wiederholungsrezepten und/oder Überweisungen und/oder Übermittlung von Befunden oder ärztlichen Anordnungen - auch mittels

Eckdaten

Abschnitt
BGrundleistungen und allgemeine Leistungen
Punktzahl
30
Punktwert
0,0582873
Einfachsatz (1,0×)
1,75 €
Schwellenwert (2.3×)
4,02 €
Höchstsatz (3.5×)
6,12 €

Gebührentabelle

FaktorBetragBewertung
1.0×1,75 €Normal
1.5×2,62 €Normal
1.8×3,15 €Normal
2.0×3,50 €Normal
2.3×4,02 €Normal
2.5×4,37 €Erhöht
3.0×5,25 €Erhöht
3.5×6,12 €Erhöht

Was bedeutet das?

Für die GOÄ-Ziffer 2 ("Ausstellung von Wiederholungsrezepten und/oder Überweisungen und/oder Übermittlung von Befunden oder ärztlichen Anordnungen - auch mittels") liegt der Normalbetrag bei 4,02 € (Schwellenwert 2.3×). Bis zu diesem Betrag ist keine besondere Begründung durch den Arzt erforderlich. Bei einem höheren Faktor muss die Steigerung individuell und schriftlich begründet werden. Der Höchstsatz beträgt 6,12 € (3.5×) — darüber hinaus ist eine separate Honorarvereinbarung erforderlich.

Weitere Ziffern in Abschnitt BGrundleistungen und allgemeine Leistungen