GOÄ Ziffer 23
Erste Vorsorgeuntersuchung in der Schwangerschaft mit Bestimmung des Geburtstermins - einschließlich Erhebung der Anamnese und Anlegen des
Eckdaten
- Abschnitt
- B — Grundleistungen und allgemeine Leistungen
- Punktzahl
- 300
- Punktwert
- 0,0582873 €
- Einfachsatz (1,0×)
- 17,49 €
- Schwellenwert (2.3×)
- 40,22 €
- Höchstsatz (3.5×)
- 61,20 €
Gebührentabelle
| Faktor | Betrag | Bewertung |
|---|---|---|
| 1.0× | 17,49 € | Normal |
| 1.5× | 26,23 € | Normal |
| 1.8× | 31,48 € | Normal |
| 2.0× | 34,97 € | Normal |
| 2.3× | 40,22 € | Normal |
| 2.5× | 43,72 € | Erhöht |
| 3.0× | 52,46 € | Erhöht |
| 3.5× | 61,20 € | Erhöht |
Was bedeutet das?
Für die GOÄ-Ziffer 23 ("Erste Vorsorgeuntersuchung in der Schwangerschaft mit Bestimmung des Geburtstermins - einschließlich Erhebung der Anamnese und Anlegen des") liegt der Normalbetrag bei 40,22 € (Schwellenwert 2.3×). Bis zu diesem Betrag ist keine besondere Begründung durch den Arzt erforderlich. Bei einem höheren Faktor muss die Steigerung individuell und schriftlich begründet werden. Der Höchstsatz beträgt 61,20 € (3.5×) — darüber hinaus ist eine separate Honorarvereinbarung erforderlich.