GOÄ Ziffer 31

Homöopathische Folgeanamnese mit einer Mindestdauer von 30 Minuten unter laufender Behandlung nach den Regeln der Einzelmittelhomöopathie zur

Eckdaten

Abschnitt
B — Grundleistungen und allgemeine Leistungen
Punktzahl
450
Punktwert
0,0582873 €
Einfachsatz (1,0×)
26,23 €
Schwellenwert (2.3×)
60,33 €
Höchstsatz (3.5×)
91,80 €

Gebührentabelle

FaktorBetragBewertung
1.0×26,23 €Normal
1.5×39,34 €Normal
1.8×47,21 €Normal
2.0×52,46 €Normal
2.3×60,33 €Normal
2.5×65,57 €Erhöht
3.0×78,69 €Erhöht
3.5×91,80 €Erhöht

Was bedeutet das?

Für die GOÄ-Ziffer 31 ("Homöopathische Folgeanamnese mit einer Mindestdauer von 30 Minuten unter laufender Behandlung nach den Regeln der Einzelmittelhomöopathie zur") liegt der Normalbetrag bei 60,33 € (Schwellenwert 2.3×). Bis zu diesem Betrag ist keine besondere Begründung durch den Arzt erforderlich. Bei einem höheren Faktor muss die Steigerung individuell und schriftlich begründet werden. Der Höchstsatz beträgt 91,80 € (3.5×) — darüber hinaus ist eine separate Honorarvereinbarung erforderlich.

Weitere Ziffern in Abschnitt B — Grundleistungen und allgemeine Leistungen