GOÄ Ziffer 31

Homöopathische Folgeanamnese mit einer Mindestdauer von 30 Minuten unter laufender Behandlung nach den Regeln der Einzelmittelhomöopathie zur

Eckdaten

Abschnitt
BGrundleistungen und allgemeine Leistungen
Punktzahl
450
Punktwert
0,0582873
Einfachsatz (1,0×)
26,23 €
Schwellenwert (2.3×)
60,33 €
Höchstsatz (3.5×)
91,80 €

Gebührentabelle

FaktorBetragBewertung
1.0×26,23 €Normal
1.5×39,34 €Normal
1.8×47,21 €Normal
2.0×52,46 €Normal
2.3×60,33 €Normal
2.5×65,57 €Erhöht
3.0×78,69 €Erhöht
3.5×91,80 €Erhöht

Was bedeutet das?

Für die GOÄ-Ziffer 31 ("Homöopathische Folgeanamnese mit einer Mindestdauer von 30 Minuten unter laufender Behandlung nach den Regeln der Einzelmittelhomöopathie zur") liegt der Normalbetrag bei 60,33 € (Schwellenwert 2.3×). Bis zu diesem Betrag ist keine besondere Begründung durch den Arzt erforderlich. Bei einem höheren Faktor muss die Steigerung individuell und schriftlich begründet werden. Der Höchstsatz beträgt 91,80 € (3.5×) — darüber hinaus ist eine separate Honorarvereinbarung erforderlich.

Weitere Ziffern in Abschnitt BGrundleistungen und allgemeine Leistungen