GOÄ Ziffer 26

Untersuchung zur Früherkennung von Krankheiten bei einem Kind bis zum vollendeten 14. Lebensjahr (Erhebung der Anamnese, Feststellung der Körpermaße,

Eckdaten

Abschnitt
BGrundleistungen und allgemeine Leistungen
Punktzahl
450
Punktwert
0,0582873
Einfachsatz (1,0×)
26,23 €
Schwellenwert (2.3×)
60,33 €
Höchstsatz (3.5×)
91,80 €

Gebührentabelle

FaktorBetragBewertung
1.0×26,23 €Normal
1.5×39,34 €Normal
1.8×47,21 €Normal
2.0×52,46 €Normal
2.3×60,33 €Normal
2.5×65,57 €Erhöht
3.0×78,69 €Erhöht
3.5×91,80 €Erhöht

Was bedeutet das?

Für die GOÄ-Ziffer 26 ("Untersuchung zur Früherkennung von Krankheiten bei einem Kind bis zum vollendeten 14. Lebensjahr (Erhebung der Anamnese, Feststellung der Körpermaße,") liegt der Normalbetrag bei 60,33 € (Schwellenwert 2.3×). Bis zu diesem Betrag ist keine besondere Begründung durch den Arzt erforderlich. Bei einem höheren Faktor muss die Steigerung individuell und schriftlich begründet werden. Der Höchstsatz beträgt 91,80 € (3.5×) — darüber hinaus ist eine separate Honorarvereinbarung erforderlich.

Weitere Ziffern in Abschnitt BGrundleistungen und allgemeine Leistungen