GOZ Ziffer 2190
Vorbereitung eines zerstörten Zahnes durch gegossenen Aufbau mit Stiftverankerung zur Aufnahme einer Krone
Eckdaten
- Abschnitt
- C — Konservierende Leistungen
- Punktzahl
- 450
- Punktwert
- 0,0562421 €
- Einfachsatz (1,0×)
- 25,31 €
- Schwellenwert (2.3×)
- 58,21 €
- Höchstsatz (3.5×)
- 88,58 €
Gebührentabelle
| Faktor | Betrag | Bewertung |
|---|---|---|
| 1.0× | 25,31 € | Normal |
| 1.5× | 37,96 € | Normal |
| 1.8× | 45,56 € | Normal |
| 2.0× | 50,62 € | Normal |
| 2.3× | 58,21 € | Normal |
| 2.5× | 63,27 € | Erhöht |
| 3.0× | 75,93 € | Erhöht |
| 3.5× | 88,58 € | Erhöht |
Was bedeutet das?
Für die GOZ-Ziffer 2190 ("Vorbereitung eines zerstörten Zahnes durch gegossenen Aufbau mit Stiftverankerung zur Aufnahme einer Krone") liegt der Normalbetrag bei 58,21 € (Schwellenwert 2.3×). Bis zu diesem Betrag ist keine besondere Begründung durch den Zahnarzt erforderlich. Bei einem höheren Faktor muss die Steigerung individuell und schriftlich begründet werden. Der Höchstsatz beträgt 88,58 € (3.5×) — darüber hinaus ist eine separate Honorarvereinbarung erforderlich.