GOZ Ziffer 2195
Vorbereitung eines zerstörten Zahnes durch einen Schraubenaufbau oder Glasfaserstift o. Ä. zur Aufnahme einer Krone Die Leistungen nach den Nummern
Eckdaten
- Abschnitt
- C — Konservierende Leistungen
- Punktzahl
- 300
- Punktwert
- 0,0562421 €
- Einfachsatz (1,0×)
- 16,87 €
- Schwellenwert (2.3×)
- 38,81 €
- Höchstsatz (3.5×)
- 59,05 €
Gebührentabelle
| Faktor | Betrag | Bewertung |
|---|---|---|
| 1.0× | 16,87 € | Normal |
| 1.5× | 25,31 € | Normal |
| 1.8× | 30,37 € | Normal |
| 2.0× | 33,75 € | Normal |
| 2.3× | 38,81 € | Normal |
| 2.5× | 42,18 € | Erhöht |
| 3.0× | 50,62 € | Erhöht |
| 3.5× | 59,05 € | Erhöht |
Was bedeutet das?
Für die GOZ-Ziffer 2195 ("Vorbereitung eines zerstörten Zahnes durch einen Schraubenaufbau oder Glasfaserstift o. Ä. zur Aufnahme einer Krone Die Leistungen nach den Nummern") liegt der Normalbetrag bei 38,81 € (Schwellenwert 2.3×). Bis zu diesem Betrag ist keine besondere Begründung durch den Zahnarzt erforderlich. Bei einem höheren Faktor muss die Steigerung individuell und schriftlich begründet werden. Der Höchstsatz beträgt 59,05 € (3.5×) — darüber hinaus ist eine separate Honorarvereinbarung erforderlich.