GOZ Ziffer 2310

Wiedereingliederung einer Einlagefüllung, einer Teilkrone, eines Veneers oder einer Krone oder Wiederherstellung einer Verblendschale an

Eckdaten

Abschnitt
CKonservierende Leistungen
Punktzahl
145
Punktwert
0,0562421
Einfachsatz (1,0×)
8,16 €
Schwellenwert (2.3×)
18,76 €
Höchstsatz (3.5×)
28,54 €

Gebührentabelle

FaktorBetragBewertung
1.0×8,16 €Normal
1.5×12,23 €Normal
1.8×14,68 €Normal
2.0×16,31 €Normal
2.3×18,76 €Normal
2.5×20,39 €Erhöht
3.0×24,47 €Erhöht
3.5×28,54 €Erhöht

Was bedeutet das?

Für die GOZ-Ziffer 2310 ("Wiedereingliederung einer Einlagefüllung, einer Teilkrone, eines Veneers oder einer Krone oder Wiederherstellung einer Verblendschale an") liegt der Normalbetrag bei 18,76 € (Schwellenwert 2.3×). Bis zu diesem Betrag ist keine besondere Begründung durch den Zahnarzt erforderlich. Bei einem höheren Faktor muss die Steigerung individuell und schriftlich begründet werden. Der Höchstsatz beträgt 28,54 € (3.5×) — darüber hinaus ist eine separate Honorarvereinbarung erforderlich.