GOZ Ziffer 2250

Eingliederung einer konfektionierten Krone in der pädiatrischen Zahnheilkunde Die Kosten für konfektionierte Kronen sind gesondert berechnungsfähig.

Eckdaten

Abschnitt
CKonservierende Leistungen
Punktzahl
210
Punktwert
0,0562421
Einfachsatz (1,0×)
11,81 €
Schwellenwert (2.3×)
27,16 €
Höchstsatz (3.5×)
41,34 €

Gebührentabelle

FaktorBetragBewertung
1.0×11,81 €Normal
1.5×17,72 €Normal
1.8×21,26 €Normal
2.0×23,62 €Normal
2.3×27,16 €Normal
2.5×29,53 €Erhöht
3.0×35,43 €Erhöht
3.5×41,34 €Erhöht

Was bedeutet das?

Für die GOZ-Ziffer 2250 ("Eingliederung einer konfektionierten Krone in der pädiatrischen Zahnheilkunde Die Kosten für konfektionierte Kronen sind gesondert berechnungsfähig.") liegt der Normalbetrag bei 27,16 € (Schwellenwert 2.3×). Bis zu diesem Betrag ist keine besondere Begründung durch den Zahnarzt erforderlich. Bei einem höheren Faktor muss die Steigerung individuell und schriftlich begründet werden. Der Höchstsatz beträgt 41,34 € (3.5×) — darüber hinaus ist eine separate Honorarvereinbarung erforderlich.