GOZ Ziffer 2430

Medikamentöse Einlage in Verbindung mit Maßnahmen nach den Nummern 2360, 2380 und 2410, je Zahn und Sitzung

Eckdaten

Abschnitt
CKonservierende Leistungen
Punktzahl
204
Punktwert
0,0562421
Einfachsatz (1,0×)
11,47 €
Schwellenwert (2.3×)
26,39 €
Höchstsatz (3.5×)
40,16 €

Gebührentabelle

FaktorBetragBewertung
1.0×11,47 €Normal
1.5×17,21 €Normal
1.8×20,65 €Normal
2.0×22,95 €Normal
2.3×26,39 €Normal
2.5×28,68 €Erhöht
3.0×34,42 €Erhöht
3.5×40,16 €Erhöht

Was bedeutet das?

Für die GOZ-Ziffer 2430 ("Medikamentöse Einlage in Verbindung mit Maßnahmen nach den Nummern 2360, 2380 und 2410, je Zahn und Sitzung") liegt der Normalbetrag bei 26,39 € (Schwellenwert 2.3×). Bis zu diesem Betrag ist keine besondere Begründung durch den Zahnarzt erforderlich. Bei einem höheren Faktor muss die Steigerung individuell und schriftlich begründet werden. Der Höchstsatz beträgt 40,16 € (3.5×) — darüber hinaus ist eine separate Honorarvereinbarung erforderlich.