GOZ Ziffer 9040

Freilegen eines Implantats, und Einfügen eines oder mehrerer Aufbauelemente (z. B. eines Gingivaformers) bei einem zweiphasigen Implantatsystem

Eckdaten

Abschnitt
KImplantologische Leistungen
Punktzahl
626
Punktwert
0,0562421
Einfachsatz (1,0×)
35,21 €
Schwellenwert (2.3×)
80,98 €
Höchstsatz (3.5×)
123,23 €

Gebührentabelle

FaktorBetragBewertung
1.0×35,21 €Normal
1.5×52,81 €Normal
1.8×63,37 €Normal
2.0×70,42 €Normal
2.3×80,98 €Normal
2.5×88,02 €Erhöht
3.0×105,62 €Erhöht
3.5×123,23 €Erhöht

Was bedeutet das?

Für die GOZ-Ziffer 9040 ("Freilegen eines Implantats, und Einfügen eines oder mehrerer Aufbauelemente (z. B. eines Gingivaformers) bei einem zweiphasigen Implantatsystem") liegt der Normalbetrag bei 80,98 € (Schwellenwert 2.3×). Bis zu diesem Betrag ist keine besondere Begründung durch den Zahnarzt erforderlich. Bei einem höheren Faktor muss die Steigerung individuell und schriftlich begründet werden. Der Höchstsatz beträgt 123,23 € (3.5×) — darüber hinaus ist eine separate Honorarvereinbarung erforderlich.

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