GOZ Ziffer 9040
Freilegen eines Implantats, und Einfügen eines oder mehrerer Aufbauelemente (z. B. eines Gingivaformers) bei einem zweiphasigen Implantatsystem
Eckdaten
- Abschnitt
- K — Implantologische Leistungen
- Punktzahl
- 626
- Punktwert
- 0,0562421 €
- Einfachsatz (1,0×)
- 35,21 €
- Schwellenwert (2.3×)
- 80,98 €
- Höchstsatz (3.5×)
- 123,23 €
Gebührentabelle
| Faktor | Betrag | Bewertung |
|---|---|---|
| 1.0× | 35,21 € | Normal |
| 1.5× | 52,81 € | Normal |
| 1.8× | 63,37 € | Normal |
| 2.0× | 70,42 € | Normal |
| 2.3× | 80,98 € | Normal |
| 2.5× | 88,02 € | Erhöht |
| 3.0× | 105,62 € | Erhöht |
| 3.5× | 123,23 € | Erhöht |
Was bedeutet das?
Für die GOZ-Ziffer 9040 ("Freilegen eines Implantats, und Einfügen eines oder mehrerer Aufbauelemente (z. B. eines Gingivaformers) bei einem zweiphasigen Implantatsystem") liegt der Normalbetrag bei 80,98 € (Schwellenwert 2.3×). Bis zu diesem Betrag ist keine besondere Begründung durch den Zahnarzt erforderlich. Bei einem höheren Faktor muss die Steigerung individuell und schriftlich begründet werden. Der Höchstsatz beträgt 123,23 € (3.5×) — darüber hinaus ist eine separate Honorarvereinbarung erforderlich.