GOZ Ziffer 9160

Entfernung unter der Schleimhaut liegender Materialien (z. B. Barrieren – einschließlich Fixierung –, Osteosynthesematerial), je Kieferhälfte oder

Eckdaten

Abschnitt
KImplantologische Leistungen
Punktzahl
330
Punktwert
0,0562421
Einfachsatz (1,0×)
18,56 €
Schwellenwert (2.3×)
42,69 €
Höchstsatz (3.5×)
64,96 €

Gebührentabelle

FaktorBetragBewertung
1.0×18,56 €Normal
1.5×27,84 €Normal
1.8×33,41 €Normal
2.0×37,12 €Normal
2.3×42,69 €Normal
2.5×46,40 €Erhöht
3.0×55,68 €Erhöht
3.5×64,96 €Erhöht

Was bedeutet das?

Für die GOZ-Ziffer 9160 ("Entfernung unter der Schleimhaut liegender Materialien (z. B. Barrieren – einschließlich Fixierung –, Osteosynthesematerial), je Kieferhälfte oder") liegt der Normalbetrag bei 42,69 € (Schwellenwert 2.3×). Bis zu diesem Betrag ist keine besondere Begründung durch den Zahnarzt erforderlich. Bei einem höheren Faktor muss die Steigerung individuell und schriftlich begründet werden. Der Höchstsatz beträgt 64,96 € (3.5×) — darüber hinaus ist eine separate Honorarvereinbarung erforderlich.

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