GOZ Ziffer 9100
Aufbau des Alveolarfortsatzes durch Augmentation ohne zusätzliche Stabilisierungsmaßnahmen, je Kieferhälfte oder Frontzahnbereich Mit der Leistung
Eckdaten
- Abschnitt
- K — Implantologische Leistungen
- Punktzahl
- 2694
- Punktwert
- 0,0562421 €
- Einfachsatz (1,0×)
- 151,52 €
- Schwellenwert (2.3×)
- 348,49 €
- Höchstsatz (3.5×)
- 530,31 €
Gebührentabelle
| Faktor | Betrag | Bewertung |
|---|---|---|
| 1.0× | 151,52 € | Normal |
| 1.5× | 227,27 € | Normal |
| 1.8× | 272,73 € | Normal |
| 2.0× | 303,03 € | Normal |
| 2.3× | 348,49 € | Normal |
| 2.5× | 378,79 € | Erhöht |
| 3.0× | 454,55 € | Erhöht |
| 3.5× | 530,31 € | Erhöht |
Was bedeutet das?
Für die GOZ-Ziffer 9100 ("Aufbau des Alveolarfortsatzes durch Augmentation ohne zusätzliche Stabilisierungsmaßnahmen, je Kieferhälfte oder Frontzahnbereich Mit der Leistung") liegt der Normalbetrag bei 348,49 € (Schwellenwert 2.3×). Bis zu diesem Betrag ist keine besondere Begründung durch den Zahnarzt erforderlich. Bei einem höheren Faktor muss die Steigerung individuell und schriftlich begründet werden. Der Höchstsatz beträgt 530,31 € (3.5×) — darüber hinaus ist eine separate Honorarvereinbarung erforderlich.