GOZ Ziffer 9140
Intraorale Entnahme von Knochen außerhalb des Aufbaugebietes gegebenenfalls einschließlich Aufbereitung des Knochenmaterials und/oder der
Eckdaten
- Abschnitt
- K — Implantologische Leistungen
- Punktzahl
- 650
- Punktwert
- 0,0562421 €
- Einfachsatz (1,0×)
- 36,56 €
- Schwellenwert (2.3×)
- 84,08 €
- Höchstsatz (3.5×)
- 127,95 €
Gebührentabelle
| Faktor | Betrag | Bewertung |
|---|---|---|
| 1.0× | 36,56 € | Normal |
| 1.5× | 54,84 € | Normal |
| 1.8× | 65,80 € | Normal |
| 2.0× | 73,11 € | Normal |
| 2.3× | 84,08 € | Normal |
| 2.5× | 91,39 € | Erhöht |
| 3.0× | 109,67 € | Erhöht |
| 3.5× | 127,95 € | Erhöht |
Was bedeutet das?
Für die GOZ-Ziffer 9140 ("Intraorale Entnahme von Knochen außerhalb des Aufbaugebietes gegebenenfalls einschließlich Aufbereitung des Knochenmaterials und/oder der") liegt der Normalbetrag bei 84,08 € (Schwellenwert 2.3×). Bis zu diesem Betrag ist keine besondere Begründung durch den Zahnarzt erforderlich. Bei einem höheren Faktor muss die Steigerung individuell und schriftlich begründet werden. Der Höchstsatz beträgt 127,95 € (3.5×) — darüber hinaus ist eine separate Honorarvereinbarung erforderlich.