GOZ Ziffer 9060

Auswechseln von Aufbauelementen (Sekundärteilen) im Reparaturfall Die Leistung nach der Nummer 9060 ist für ein Implantat höchstens einmal je Sitzung

Eckdaten

Abschnitt
KImplantologische Leistungen
Punktzahl
313
Punktwert
0,0562421
Einfachsatz (1,0×)
17,60 €
Schwellenwert (2.3×)
40,49 €
Höchstsatz (3.5×)
61,61 €

Gebührentabelle

FaktorBetragBewertung
1.0×17,60 €Normal
1.5×26,41 €Normal
1.8×31,69 €Normal
2.0×35,21 €Normal
2.3×40,49 €Normal
2.5×44,01 €Erhöht
3.0×52,81 €Erhöht
3.5×61,61 €Erhöht

Was bedeutet das?

Für die GOZ-Ziffer 9060 ("Auswechseln von Aufbauelementen (Sekundärteilen) im Reparaturfall Die Leistung nach der Nummer 9060 ist für ein Implantat höchstens einmal je Sitzung") liegt der Normalbetrag bei 40,49 € (Schwellenwert 2.3×). Bis zu diesem Betrag ist keine besondere Begründung durch den Zahnarzt erforderlich. Bei einem höheren Faktor muss die Steigerung individuell und schriftlich begründet werden. Der Höchstsatz beträgt 61,61 € (3.5×) — darüber hinaus ist eine separate Honorarvereinbarung erforderlich.

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