GOZ Ziffer 9060
Auswechseln von Aufbauelementen (Sekundärteilen) im Reparaturfall Die Leistung nach der Nummer 9060 ist für ein Implantat höchstens einmal je Sitzung
Eckdaten
- Abschnitt
- K — Implantologische Leistungen
- Punktzahl
- 313
- Punktwert
- 0,0562421 €
- Einfachsatz (1,0×)
- 17,60 €
- Schwellenwert (2.3×)
- 40,49 €
- Höchstsatz (3.5×)
- 61,61 €
Gebührentabelle
| Faktor | Betrag | Bewertung |
|---|---|---|
| 1.0× | 17,60 € | Normal |
| 1.5× | 26,41 € | Normal |
| 1.8× | 31,69 € | Normal |
| 2.0× | 35,21 € | Normal |
| 2.3× | 40,49 € | Normal |
| 2.5× | 44,01 € | Erhöht |
| 3.0× | 52,81 € | Erhöht |
| 3.5× | 61,61 € | Erhöht |
Was bedeutet das?
Für die GOZ-Ziffer 9060 ("Auswechseln von Aufbauelementen (Sekundärteilen) im Reparaturfall Die Leistung nach der Nummer 9060 ist für ein Implantat höchstens einmal je Sitzung") liegt der Normalbetrag bei 40,49 € (Schwellenwert 2.3×). Bis zu diesem Betrag ist keine besondere Begründung durch den Zahnarzt erforderlich. Bei einem höheren Faktor muss die Steigerung individuell und schriftlich begründet werden. Der Höchstsatz beträgt 61,61 € (3.5×) — darüber hinaus ist eine separate Honorarvereinbarung erforderlich.