GOÄ Ziffer 62

Zuziehung eines Assistenten bei operativen belegärztlichen Leistungen oder bei ambulanter Operation durch niedergelassene Ärzte, je angefangene halbe

Eckdaten

Abschnitt
BGrundleistungen und allgemeine Leistungen
Punktzahl
150
Punktwert
0,0582873
Einfachsatz (1,0×)
8,74 €
Schwellenwert (2.3×)
20,11 €
Höchstsatz (3.5×)
30,60 €

Gebührentabelle

FaktorBetragBewertung
1.0×8,74 €Normal
1.5×13,11 €Normal
1.8×15,74 €Normal
2.0×17,49 €Normal
2.3×20,11 €Normal
2.5×21,86 €Erhöht
3.0×26,23 €Erhöht
3.5×30,60 €Erhöht

Was bedeutet das?

Für die GOÄ-Ziffer 62 ("Zuziehung eines Assistenten bei operativen belegärztlichen Leistungen oder bei ambulanter Operation durch niedergelassene Ärzte, je angefangene halbe") liegt der Normalbetrag bei 20,11 € (Schwellenwert 2.3×). Bis zu diesem Betrag ist keine besondere Begründung durch den Arzt erforderlich. Bei einem höheren Faktor muss die Steigerung individuell und schriftlich begründet werden. Der Höchstsatz beträgt 30,60 € (3.5×) — darüber hinaus ist eine separate Honorarvereinbarung erforderlich.

Weitere Ziffern in Abschnitt BGrundleistungen und allgemeine Leistungen