GOÄ Ziffer 70

Kurze Bescheinigung oder kurzes Zeugnis, Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung

Eckdaten

Abschnitt
BGrundleistungen und allgemeine Leistungen
Punktzahl
40
Punktwert
0,0582873
Einfachsatz (1,0×)
2,33 €
Schwellenwert (2.3×)
5,36 €
Höchstsatz (3.5×)
8,16 €

Gebührentabelle

FaktorBetragBewertung
1.0×2,33 €Normal
1.5×3,50 €Normal
1.8×4,20 €Normal
2.0×4,66 €Normal
2.3×5,36 €Normal
2.5×5,83 €Erhöht
3.0×6,99 €Erhöht
3.5×8,16 €Erhöht

Was bedeutet das?

Für die GOÄ-Ziffer 70 ("Kurze Bescheinigung oder kurzes Zeugnis, Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung") liegt der Normalbetrag bei 5,36 € (Schwellenwert 2.3×). Bis zu diesem Betrag ist keine besondere Begründung durch den Arzt erforderlich. Bei einem höheren Faktor muss die Steigerung individuell und schriftlich begründet werden. Der Höchstsatz beträgt 8,16 € (3.5×) — darüber hinaus ist eine separate Honorarvereinbarung erforderlich.

Weitere Ziffern in Abschnitt BGrundleistungen und allgemeine Leistungen