GOÄ Ziffer F

Zuschlag für in der Zeit von 20 bis 22 Uhr oder 6 bis 8 Uhr erbrachte Leistungen

Eckdaten

Abschnitt
BGrundleistungen und allgemeine Leistungen
Punktzahl
260
Punktwert
0,0582873
Einfachsatz (1,0×)
15,15 €
Schwellenwert (2.3×)
34,86 €
Höchstsatz (3.5×)
53,04 €

Gebührentabelle

FaktorBetragBewertung
1.0×15,15 €Normal
1.5×22,73 €Normal
1.8×27,28 €Normal
2.0×30,31 €Normal
2.3×34,86 €Normal
2.5×37,89 €Erhöht
3.0×45,46 €Erhöht
3.5×53,04 €Erhöht

Was bedeutet das?

Für die GOÄ-Ziffer F ("Zuschlag für in der Zeit von 20 bis 22 Uhr oder 6 bis 8 Uhr erbrachte Leistungen") liegt der Normalbetrag bei 34,86 € (Schwellenwert 2.3×). Bis zu diesem Betrag ist keine besondere Begründung durch den Arzt erforderlich. Bei einem höheren Faktor muss die Steigerung individuell und schriftlich begründet werden. Der Höchstsatz beträgt 53,04 € (3.5×) — darüber hinaus ist eine separate Honorarvereinbarung erforderlich.

Weitere Ziffern in Abschnitt BGrundleistungen und allgemeine Leistungen