GOÄ Ziffer H

Zuschlag für an Samstagen, Sonn- oder Feiertagen erbrachte Leistungen

Eckdaten

Abschnitt
BGrundleistungen und allgemeine Leistungen
Punktzahl
340
Punktwert
0,0582873
Einfachsatz (1,0×)
19,82 €
Schwellenwert (2.3×)
45,58 €
Höchstsatz (3.5×)
69,36 €

Gebührentabelle

FaktorBetragBewertung
1.0×19,82 €Normal
1.5×29,73 €Normal
1.8×35,67 €Normal
2.0×39,64 €Normal
2.3×45,58 €Normal
2.5×49,54 €Erhöht
3.0×59,45 €Erhöht
3.5×69,36 €Erhöht

Was bedeutet das?

Für die GOÄ-Ziffer H ("Zuschlag für an Samstagen, Sonn- oder Feiertagen erbrachte Leistungen") liegt der Normalbetrag bei 45,58 € (Schwellenwert 2.3×). Bis zu diesem Betrag ist keine besondere Begründung durch den Arzt erforderlich. Bei einem höheren Faktor muss die Steigerung individuell und schriftlich begründet werden. Der Höchstsatz beträgt 69,36 € (3.5×) — darüber hinaus ist eine separate Honorarvereinbarung erforderlich.

Weitere Ziffern in Abschnitt BGrundleistungen und allgemeine Leistungen