GOÄ Ziffer 518

Prothesengebrauchsschulung des Patienten -gegebenenfalls einschließlich seiner Betreuungsperson -, auch Fremdkraftprothesenschulung, Mindestdauer 20

Eckdaten

Abschnitt
EPhysikalisch-medizinische Leistungen
Punktzahl
120
Punktwert
0,0582873
Einfachsatz (1,0×)
6,99 €
Schwellenwert (1.8×)
12,59 €
Höchstsatz (2.5×)
17,49 €

Gebührentabelle

FaktorBetragBewertung
1.0×6,99 €Normal
1.5×10,49 €Normal
1.8×12,59 €Normal
2.0×13,99 €Erhöht
2.3×16,09 €Erhöht
2.5×17,49 €Erhöht
3.0×20,98 €Überhöht

Was bedeutet das?

Für die GOÄ-Ziffer 518 ("Prothesengebrauchsschulung des Patienten -gegebenenfalls einschließlich seiner Betreuungsperson -, auch Fremdkraftprothesenschulung, Mindestdauer 20") liegt der Normalbetrag bei 12,59 € (Schwellenwert 1.8×). Bis zu diesem Betrag ist keine besondere Begründung durch den Arzt erforderlich. Bei einem höheren Faktor muss die Steigerung individuell und schriftlich begründet werden. Der Höchstsatz beträgt 17,49 € (2.5×) — darüber hinaus ist eine separate Honorarvereinbarung erforderlich.

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