GOÄ Ziffer 532

Leitung eines ansteigenden Vollbades (Überwärmungsbad)

Eckdaten

Abschnitt
EPhysikalisch-medizinische Leistungen
Punktzahl
76
Punktwert
0,0582873
Einfachsatz (1,0×)
4,43 €
Schwellenwert (1.8×)
7,97 €
Höchstsatz (2.5×)
11,07 €

Gebührentabelle

FaktorBetragBewertung
1.0×4,43 €Normal
1.5×6,64 €Normal
1.8×7,97 €Normal
2.0×8,86 €Erhöht
2.3×10,19 €Erhöht
2.5×11,07 €Erhöht
3.0×13,29 €Überhöht

Was bedeutet das?

Für die GOÄ-Ziffer 532 ("Leitung eines ansteigenden Vollbades (Überwärmungsbad)") liegt der Normalbetrag bei 7,97 € (Schwellenwert 1.8×). Bis zu diesem Betrag ist keine besondere Begründung durch den Arzt erforderlich. Bei einem höheren Faktor muss die Steigerung individuell und schriftlich begründet werden. Der Höchstsatz beträgt 11,07 € (2.5×) — darüber hinaus ist eine separate Honorarvereinbarung erforderlich.

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