GOÄ Ziffer 520

Teilmassage (Massage einzelner Körperteile)

Eckdaten

Abschnitt
EPhysikalisch-medizinische Leistungen
Punktzahl
45
Punktwert
0,0582873
Einfachsatz (1,0×)
2,62 €
Schwellenwert (1.8×)
4,72 €
Höchstsatz (2.5×)
6,56 €

Gebührentabelle

FaktorBetragBewertung
1.0×2,62 €Normal
1.5×3,93 €Normal
1.8×4,72 €Normal
2.0×5,25 €Erhöht
2.3×6,03 €Erhöht
2.5×6,56 €Erhöht
3.0×7,87 €Überhöht

Was bedeutet das?

Für die GOÄ-Ziffer 520 ("Teilmassage (Massage einzelner Körperteile)") liegt der Normalbetrag bei 4,72 € (Schwellenwert 1.8×). Bis zu diesem Betrag ist keine besondere Begründung durch den Arzt erforderlich. Bei einem höheren Faktor muss die Steigerung individuell und schriftlich begründet werden. Der Höchstsatz beträgt 6,56 € (2.5×) — darüber hinaus ist eine separate Honorarvereinbarung erforderlich.

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