GOÄ Ziffer 538

Infrarotbehandlung, je Sitzung

Eckdaten

Abschnitt
EPhysikalisch-medizinische Leistungen
Punktzahl
40
Punktwert
0,0582873
Einfachsatz (1,0×)
2,33 €
Schwellenwert (1.8×)
4,20 €
Höchstsatz (2.5×)
5,83 €

Gebührentabelle

FaktorBetragBewertung
1.0×2,33 €Normal
1.5×3,50 €Normal
1.8×4,20 €Normal
2.0×4,66 €Erhöht
2.3×5,36 €Erhöht
2.5×5,83 €Erhöht
3.0×6,99 €Überhöht

Was bedeutet das?

Für die GOÄ-Ziffer 538 ("Infrarotbehandlung, je Sitzung") liegt der Normalbetrag bei 4,20 € (Schwellenwert 1.8×). Bis zu diesem Betrag ist keine besondere Begründung durch den Arzt erforderlich. Bei einem höheren Faktor muss die Steigerung individuell und schriftlich begründet werden. Der Höchstsatz beträgt 5,83 € (2.5×) — darüber hinaus ist eine separate Honorarvereinbarung erforderlich.

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