GOÄ Ziffer 551

Reizstrombehandlung (Anwendung niederfrequenter Ströme) - auch bei wechselweiser Anwendung verschiedener Impuls- oder Stromformen und gegebenenfalls

Eckdaten

Abschnitt
EPhysikalisch-medizinische Leistungen
Punktzahl
48
Punktwert
0,0582873
Einfachsatz (1,0×)
2,80 €
Schwellenwert (1.8×)
5,04 €
Höchstsatz (2.5×)
6,99 €

Gebührentabelle

FaktorBetragBewertung
1.0×2,80 €Normal
1.5×4,20 €Normal
1.8×5,04 €Normal
2.0×5,60 €Erhöht
2.3×6,43 €Erhöht
2.5×6,99 €Erhöht
3.0×8,39 €Überhöht

Was bedeutet das?

Für die GOÄ-Ziffer 551 ("Reizstrombehandlung (Anwendung niederfrequenter Ströme) - auch bei wechselweiser Anwendung verschiedener Impuls- oder Stromformen und gegebenenfalls") liegt der Normalbetrag bei 5,04 € (Schwellenwert 1.8×). Bis zu diesem Betrag ist keine besondere Begründung durch den Arzt erforderlich. Bei einem höheren Faktor muss die Steigerung individuell und schriftlich begründet werden. Der Höchstsatz beträgt 6,99 € (2.5×) — darüber hinaus ist eine separate Honorarvereinbarung erforderlich.

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