GOÄ Ziffer 549

Kurzwellen-, Mikrowellenbehandlung (Anwendung hochfrequenter Ströme) bei Behandlung verschiedener Körperregionen in einer Sitzung

Eckdaten

Abschnitt
EPhysikalisch-medizinische Leistungen
Punktzahl
55
Punktwert
0,0582873
Einfachsatz (1,0×)
3,21 €
Schwellenwert (1.8×)
5,77 €
Höchstsatz (2.5×)
8,01 €

Gebührentabelle

FaktorBetragBewertung
1.0×3,21 €Normal
1.5×4,81 €Normal
1.8×5,77 €Normal
2.0×6,41 €Erhöht
2.3×7,37 €Erhöht
2.5×8,01 €Erhöht
3.0×9,62 €Überhöht

Was bedeutet das?

Für die GOÄ-Ziffer 549 ("Kurzwellen-, Mikrowellenbehandlung (Anwendung hochfrequenter Ströme) bei Behandlung verschiedener Körperregionen in einer Sitzung") liegt der Normalbetrag bei 5,77 € (Schwellenwert 1.8×). Bis zu diesem Betrag ist keine besondere Begründung durch den Arzt erforderlich. Bei einem höheren Faktor muss die Steigerung individuell und schriftlich begründet werden. Der Höchstsatz beträgt 8,01 € (2.5×) — darüber hinaus ist eine separate Honorarvereinbarung erforderlich.

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