GOÄ Ziffer 535

Heißluftbehandlung eines Körperteils (z.B. Kopf oder Arm)

Eckdaten

Abschnitt
EPhysikalisch-medizinische Leistungen
Punktzahl
33
Punktwert
0,0582873
Einfachsatz (1,0×)
1,92 €
Schwellenwert (1.8×)
3,46 €
Höchstsatz (2.5×)
4,81 €

Gebührentabelle

FaktorBetragBewertung
1.0×1,92 €Normal
1.5×2,89 €Normal
1.8×3,46 €Normal
2.0×3,85 €Erhöht
2.3×4,42 €Erhöht
2.5×4,81 €Erhöht
3.0×5,77 €Überhöht

Was bedeutet das?

Für die GOÄ-Ziffer 535 ("Heißluftbehandlung eines Körperteils (z.B. Kopf oder Arm)") liegt der Normalbetrag bei 3,46 € (Schwellenwert 1.8×). Bis zu diesem Betrag ist keine besondere Begründung durch den Arzt erforderlich. Bei einem höheren Faktor muss die Steigerung individuell und schriftlich begründet werden. Der Höchstsatz beträgt 4,81 € (2.5×) — darüber hinaus ist eine separate Honorarvereinbarung erforderlich.

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