GOÄ Ziffer 96

Schreibgebühr, je Kopie

Eckdaten

Abschnitt
BGrundleistungen und allgemeine Leistungen
Punktzahl
3
Punktwert
0,0582873
Einfachsatz (1,0×)
0,17 €
Schwellenwert (2.3×)
0,40 €
Höchstsatz (3.5×)
0,61 €

Gebührentabelle

FaktorBetragBewertung
1.0×0,17 €Normal
1.5×0,26 €Normal
1.8×0,31 €Normal
2.0×0,35 €Normal
2.3×0,40 €Normal
2.5×0,44 €Erhöht
3.0×0,52 €Erhöht
3.5×0,61 €Erhöht

Was bedeutet das?

Für die GOÄ-Ziffer 96 ("Schreibgebühr, je Kopie") liegt der Normalbetrag bei 0,40 € (Schwellenwert 2.3×). Bis zu diesem Betrag ist keine besondere Begründung durch den Arzt erforderlich. Bei einem höheren Faktor muss die Steigerung individuell und schriftlich begründet werden. Der Höchstsatz beträgt 0,61 € (3.5×) — darüber hinaus ist eine separate Honorarvereinbarung erforderlich.

Weitere Ziffern in Abschnitt BGrundleistungen und allgemeine Leistungen