GOÄ Ziffer 100
Untersuchung eines Toten und Ausstellung einer vorläufigen Todesbescheinigung gemäß landesrechtlicher Bestimmungen, gegebenenfalls einschließlich
Eckdaten
- Abschnitt
- B — Grundleistungen und allgemeine Leistungen
- Punktzahl
- 1896
- Punktwert
- 0,0582873 €
- Einfachsatz (1,0×)
- 110,51 €
- Schwellenwert (2.3×)
- 254,18 €
- Höchstsatz (3.5×)
- 386,79 €
Gebührentabelle
| Faktor | Betrag | Bewertung |
|---|---|---|
| 1.0× | 110,51 € | Normal |
| 1.5× | 165,77 € | Normal |
| 1.8× | 198,92 € | Normal |
| 2.0× | 221,03 € | Normal |
| 2.3× | 254,18 € | Normal |
| 2.5× | 276,28 € | Erhöht |
| 3.0× | 331,54 € | Erhöht |
| 3.5× | 386,79 € | Erhöht |
Was bedeutet das?
Für die GOÄ-Ziffer 100 ("Untersuchung eines Toten und Ausstellung einer vorläufigen Todesbescheinigung gemäß landesrechtlicher Bestimmungen, gegebenenfalls einschließlich") liegt der Normalbetrag bei 254,18 € (Schwellenwert 2.3×). Bis zu diesem Betrag ist keine besondere Begründung durch den Arzt erforderlich. Bei einem höheren Faktor muss die Steigerung individuell und schriftlich begründet werden. Der Höchstsatz beträgt 386,79 € (3.5×) — darüber hinaus ist eine separate Honorarvereinbarung erforderlich.