GOÄ Ziffer 100

Untersuchung eines Toten und Ausstellung einer vorläufigen Todesbescheinigung gemäß landesrechtlicher Bestimmungen, gegebenenfalls einschließlich

Eckdaten

Abschnitt
BGrundleistungen und allgemeine Leistungen
Punktzahl
1896
Punktwert
0,0582873
Einfachsatz (1,0×)
110,51 €
Schwellenwert (2.3×)
254,18 €
Höchstsatz (3.5×)
386,79 €

Gebührentabelle

FaktorBetragBewertung
1.0×110,51 €Normal
1.5×165,77 €Normal
1.8×198,92 €Normal
2.0×221,03 €Normal
2.3×254,18 €Normal
2.5×276,28 €Erhöht
3.0×331,54 €Erhöht
3.5×386,79 €Erhöht

Was bedeutet das?

Für die GOÄ-Ziffer 100 ("Untersuchung eines Toten und Ausstellung einer vorläufigen Todesbescheinigung gemäß landesrechtlicher Bestimmungen, gegebenenfalls einschließlich") liegt der Normalbetrag bei 254,18 € (Schwellenwert 2.3×). Bis zu diesem Betrag ist keine besondere Begründung durch den Arzt erforderlich. Bei einem höheren Faktor muss die Steigerung individuell und schriftlich begründet werden. Der Höchstsatz beträgt 386,79 € (3.5×) — darüber hinaus ist eine separate Honorarvereinbarung erforderlich.

Weitere Ziffern in Abschnitt BGrundleistungen und allgemeine Leistungen