GOÄ Ziffer 101

Eingehende Untersuchung eines Toten und Ausstellung einer Todesbescheinigung, einschließlich Angaben zu Todesart und Todesursache gemäß

Eckdaten

Abschnitt
BGrundleistungen und allgemeine Leistungen
Punktzahl
2844
Punktwert
0,0582873
Einfachsatz (1,0×)
165,77 €
Schwellenwert (2.3×)
381,27 €
Höchstsatz (3.5×)
580,19 €

Gebührentabelle

FaktorBetragBewertung
1.0×165,77 €Normal
1.5×248,65 €Normal
1.8×298,38 €Normal
2.0×331,54 €Normal
2.3×381,27 €Normal
2.5×414,42 €Erhöht
3.0×497,31 €Erhöht
3.5×580,19 €Erhöht

Was bedeutet das?

Für die GOÄ-Ziffer 101 ("Eingehende Untersuchung eines Toten und Ausstellung einer Todesbescheinigung, einschließlich Angaben zu Todesart und Todesursache gemäß") liegt der Normalbetrag bei 381,27 € (Schwellenwert 2.3×). Bis zu diesem Betrag ist keine besondere Begründung durch den Arzt erforderlich. Bei einem höheren Faktor muss die Steigerung individuell und schriftlich begründet werden. Der Höchstsatz beträgt 580,19 € (3.5×) — darüber hinaus ist eine separate Honorarvereinbarung erforderlich.

Weitere Ziffern in Abschnitt BGrundleistungen und allgemeine Leistungen