GOÄ Ziffer 562

Reizbehandlung mehrerer umschriebener Hautbezirke mit Ultraviolettlicht in einer Sitzung

Eckdaten

Abschnitt
EPhysikalisch-medizinische Leistungen
Punktzahl
46
Punktwert
0,0582873
Einfachsatz (1,0×)
2,68 €
Schwellenwert (1.8×)
4,83 €
Höchstsatz (2.5×)
6,70 €

Gebührentabelle

FaktorBetragBewertung
1.0×2,68 €Normal
1.5×4,02 €Normal
1.8×4,83 €Normal
2.0×5,36 €Erhöht
2.3×6,17 €Erhöht
2.5×6,70 €Erhöht
3.0×8,04 €Überhöht

Was bedeutet das?

Für die GOÄ-Ziffer 562 ("Reizbehandlung mehrerer umschriebener Hautbezirke mit Ultraviolettlicht in einer Sitzung") liegt der Normalbetrag bei 4,83 € (Schwellenwert 1.8×). Bis zu diesem Betrag ist keine besondere Begründung durch den Arzt erforderlich. Bei einem höheren Faktor muss die Steigerung individuell und schriftlich begründet werden. Der Höchstsatz beträgt 6,70 € (2.5×) — darüber hinaus ist eine separate Honorarvereinbarung erforderlich.

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