GOZ Ziffer 4000
Erstellen und Dokumentieren eines Parodontalstatus Die Leistung nach der Nummer 4000 ist innerhalb eines Jahres höchstens zweimal berechnungsfähig.
Eckdaten
- Abschnitt
- E — Leistungen bei Erkrankungen der Mundschleimhaut und des Parodontiums
- Punktzahl
- 160
- Punktwert
- 0,0562421 €
- Einfachsatz (1,0×)
- 9,00 €
- Schwellenwert (2.3×)
- 20,70 €
- Höchstsatz (3.5×)
- 31,50 €
Gebührentabelle
| Faktor | Betrag | Bewertung |
|---|---|---|
| 1.0× | 9,00 € | Normal |
| 1.5× | 13,50 € | Normal |
| 1.8× | 16,20 € | Normal |
| 2.0× | 18,00 € | Normal |
| 2.3× | 20,70 € | Normal |
| 2.5× | 22,50 € | Erhöht |
| 3.0× | 27,00 € | Erhöht |
| 3.5× | 31,50 € | Erhöht |
Was bedeutet das?
Für die GOZ-Ziffer 4000 ("Erstellen und Dokumentieren eines Parodontalstatus Die Leistung nach der Nummer 4000 ist innerhalb eines Jahres höchstens zweimal berechnungsfähig.") liegt der Normalbetrag bei 20,70 € (Schwellenwert 2.3×). Bis zu diesem Betrag ist keine besondere Begründung durch den Zahnarzt erforderlich. Bei einem höheren Faktor muss die Steigerung individuell und schriftlich begründet werden. Der Höchstsatz beträgt 31,50 € (3.5×) — darüber hinaus ist eine separate Honorarvereinbarung erforderlich.