GOZ Ziffer 4000

Erstellen und Dokumentieren eines Parodontalstatus Die Leistung nach der Nummer 4000 ist innerhalb eines Jahres höchstens zweimal berechnungsfähig.

Eckdaten

Abschnitt
ELeistungen bei Erkrankungen der Mundschleimhaut und des Parodontiums
Punktzahl
160
Punktwert
0,0562421
Einfachsatz (1,0×)
9,00 €
Schwellenwert (2.3×)
20,70 €
Höchstsatz (3.5×)
31,50 €

Gebührentabelle

FaktorBetragBewertung
1.0×9,00 €Normal
1.5×13,50 €Normal
1.8×16,20 €Normal
2.0×18,00 €Normal
2.3×20,70 €Normal
2.5×22,50 €Erhöht
3.0×27,00 €Erhöht
3.5×31,50 €Erhöht

Was bedeutet das?

Für die GOZ-Ziffer 4000 ("Erstellen und Dokumentieren eines Parodontalstatus Die Leistung nach der Nummer 4000 ist innerhalb eines Jahres höchstens zweimal berechnungsfähig.") liegt der Normalbetrag bei 20,70 € (Schwellenwert 2.3×). Bis zu diesem Betrag ist keine besondere Begründung durch den Zahnarzt erforderlich. Bei einem höheren Faktor muss die Steigerung individuell und schriftlich begründet werden. Der Höchstsatz beträgt 31,50 € (3.5×) — darüber hinaus ist eine separate Honorarvereinbarung erforderlich.

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