GOZ Ziffer 4060
Kontrolle nach Entfernung harter und weicher Zahnbeläge oder professioneller Zahnreinigung nach der Nummer 1040 mit Nachreinigung einschließlich
Eckdaten
- Abschnitt
- E — Leistungen bei Erkrankungen der Mundschleimhaut und des Parodontiums
- Punktzahl
- 7
- Punktwert
- 0,0562421 €
- Einfachsatz (1,0×)
- 0,39 €
- Schwellenwert (2.3×)
- 0,91 €
- Höchstsatz (3.5×)
- 1,38 €
Gebührentabelle
| Faktor | Betrag | Bewertung |
|---|---|---|
| 1.0× | 0,39 € | Normal |
| 1.5× | 0,59 € | Normal |
| 1.8× | 0,71 € | Normal |
| 2.0× | 0,79 € | Normal |
| 2.3× | 0,91 € | Normal |
| 2.5× | 0,98 € | Erhöht |
| 3.0× | 1,18 € | Erhöht |
| 3.5× | 1,38 € | Erhöht |
Was bedeutet das?
Für die GOZ-Ziffer 4060 ("Kontrolle nach Entfernung harter und weicher Zahnbeläge oder professioneller Zahnreinigung nach der Nummer 1040 mit Nachreinigung einschließlich") liegt der Normalbetrag bei 0,91 € (Schwellenwert 2.3×). Bis zu diesem Betrag ist keine besondere Begründung durch den Zahnarzt erforderlich. Bei einem höheren Faktor muss die Steigerung individuell und schriftlich begründet werden. Der Höchstsatz beträgt 1,38 € (3.5×) — darüber hinaus ist eine separate Honorarvereinbarung erforderlich.