GOZ Ziffer 4055
Entfernung harter und weicher Zahnbeläge, gegebenenfalls einschließlich Polieren an einem mehrwurzeligen Zahn Die Leistungen nach den Nummern 4050
Eckdaten
- Abschnitt
- E — Leistungen bei Erkrankungen der Mundschleimhaut und des Parodontiums
- Punktzahl
- 13
- Punktwert
- 0,0562421 €
- Einfachsatz (1,0×)
- 0,73 €
- Schwellenwert (2.3×)
- 1,68 €
- Höchstsatz (3.5×)
- 2,56 €
Gebührentabelle
| Faktor | Betrag | Bewertung |
|---|---|---|
| 1.0× | 0,73 € | Normal |
| 1.5× | 1,10 € | Normal |
| 1.8× | 1,32 € | Normal |
| 2.0× | 1,46 € | Normal |
| 2.3× | 1,68 € | Normal |
| 2.5× | 1,83 € | Erhöht |
| 3.0× | 2,19 € | Erhöht |
| 3.5× | 2,56 € | Erhöht |
Was bedeutet das?
Für die GOZ-Ziffer 4055 ("Entfernung harter und weicher Zahnbeläge, gegebenenfalls einschließlich Polieren an einem mehrwurzeligen Zahn Die Leistungen nach den Nummern 4050") liegt der Normalbetrag bei 1,68 € (Schwellenwert 2.3×). Bis zu diesem Betrag ist keine besondere Begründung durch den Zahnarzt erforderlich. Bei einem höheren Faktor muss die Steigerung individuell und schriftlich begründet werden. Der Höchstsatz beträgt 2,56 € (3.5×) — darüber hinaus ist eine separate Honorarvereinbarung erforderlich.