GOZ Ziffer 4030
Beseitigung von scharfen Zahnkanten, störenden Prothesenrändern und Fremdreizen am Parodontium, je Kieferhälfte oder Frontzahnbereich
Eckdaten
- Abschnitt
- E — Leistungen bei Erkrankungen der Mundschleimhaut und des Parodontiums
- Punktzahl
- 35
- Punktwert
- 0,0562421 €
- Einfachsatz (1,0×)
- 1,97 €
- Schwellenwert (2.3×)
- 4,53 €
- Höchstsatz (3.5×)
- 6,89 €
Gebührentabelle
| Faktor | Betrag | Bewertung |
|---|---|---|
| 1.0× | 1,97 € | Normal |
| 1.5× | 2,95 € | Normal |
| 1.8× | 3,54 € | Normal |
| 2.0× | 3,94 € | Normal |
| 2.3× | 4,53 € | Normal |
| 2.5× | 4,92 € | Erhöht |
| 3.0× | 5,91 € | Erhöht |
| 3.5× | 6,89 € | Erhöht |
Was bedeutet das?
Für die GOZ-Ziffer 4030 ("Beseitigung von scharfen Zahnkanten, störenden Prothesenrändern und Fremdreizen am Parodontium, je Kieferhälfte oder Frontzahnbereich") liegt der Normalbetrag bei 4,53 € (Schwellenwert 2.3×). Bis zu diesem Betrag ist keine besondere Begründung durch den Zahnarzt erforderlich. Bei einem höheren Faktor muss die Steigerung individuell und schriftlich begründet werden. Der Höchstsatz beträgt 6,89 € (3.5×) — darüber hinaus ist eine separate Honorarvereinbarung erforderlich.