GOZ Ziffer 4030

Beseitigung von scharfen Zahnkanten, störenden Prothesenrändern und Fremdreizen am Parodontium, je Kieferhälfte oder Frontzahnbereich

Eckdaten

Abschnitt
ELeistungen bei Erkrankungen der Mundschleimhaut und des Parodontiums
Punktzahl
35
Punktwert
0,0562421
Einfachsatz (1,0×)
1,97 €
Schwellenwert (2.3×)
4,53 €
Höchstsatz (3.5×)
6,89 €

Gebührentabelle

FaktorBetragBewertung
1.0×1,97 €Normal
1.5×2,95 €Normal
1.8×3,54 €Normal
2.0×3,94 €Normal
2.3×4,53 €Normal
2.5×4,92 €Erhöht
3.0×5,91 €Erhöht
3.5×6,89 €Erhöht

Was bedeutet das?

Für die GOZ-Ziffer 4030 ("Beseitigung von scharfen Zahnkanten, störenden Prothesenrändern und Fremdreizen am Parodontium, je Kieferhälfte oder Frontzahnbereich") liegt der Normalbetrag bei 4,53 € (Schwellenwert 2.3×). Bis zu diesem Betrag ist keine besondere Begründung durch den Zahnarzt erforderlich. Bei einem höheren Faktor muss die Steigerung individuell und schriftlich begründet werden. Der Höchstsatz beträgt 6,89 € (3.5×) — darüber hinaus ist eine separate Honorarvereinbarung erforderlich.

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