GOZ Ziffer 4050
Entfernung harter und weicher Zahnbeläge, gegebenenfalls einschließlich Polieren an einem einwurzeligen Zahn oder Implantat, auch Brückenglied
Eckdaten
- Abschnitt
- E — Leistungen bei Erkrankungen der Mundschleimhaut und des Parodontiums
- Punktzahl
- 10
- Punktwert
- 0,0562421 €
- Einfachsatz (1,0×)
- 0,56 €
- Schwellenwert (2.3×)
- 1,29 €
- Höchstsatz (3.5×)
- 1,97 €
Gebührentabelle
| Faktor | Betrag | Bewertung |
|---|---|---|
| 1.0× | 0,56 € | Normal |
| 1.5× | 0,84 € | Normal |
| 1.8× | 1,01 € | Normal |
| 2.0× | 1,12 € | Normal |
| 2.3× | 1,29 € | Normal |
| 2.5× | 1,41 € | Erhöht |
| 3.0× | 1,69 € | Erhöht |
| 3.5× | 1,97 € | Erhöht |
Was bedeutet das?
Für die GOZ-Ziffer 4050 ("Entfernung harter und weicher Zahnbeläge, gegebenenfalls einschließlich Polieren an einem einwurzeligen Zahn oder Implantat, auch Brückenglied") liegt der Normalbetrag bei 1,29 € (Schwellenwert 2.3×). Bis zu diesem Betrag ist keine besondere Begründung durch den Zahnarzt erforderlich. Bei einem höheren Faktor muss die Steigerung individuell und schriftlich begründet werden. Der Höchstsatz beträgt 1,97 € (3.5×) — darüber hinaus ist eine separate Honorarvereinbarung erforderlich.