GOZ Ziffer 4150

Kontrolle/Nachbehandlung nach parodontalchirurgischen Maßnahmen, je Zahn, Implantat oder Parodontium

Eckdaten

Abschnitt
ELeistungen bei Erkrankungen der Mundschleimhaut und des Parodontiums
Punktzahl
7
Punktwert
0,0562421
Einfachsatz (1,0×)
0,39 €
Schwellenwert (2.3×)
0,91 €
Höchstsatz (3.5×)
1,38 €

Gebührentabelle

FaktorBetragBewertung
1.0×0,39 €Normal
1.5×0,59 €Normal
1.8×0,71 €Normal
2.0×0,79 €Normal
2.3×0,91 €Normal
2.5×0,98 €Erhöht
3.0×1,18 €Erhöht
3.5×1,38 €Erhöht

Was bedeutet das?

Für die GOZ-Ziffer 4150 ("Kontrolle/Nachbehandlung nach parodontalchirurgischen Maßnahmen, je Zahn, Implantat oder Parodontium") liegt der Normalbetrag bei 0,91 € (Schwellenwert 2.3×). Bis zu diesem Betrag ist keine besondere Begründung durch den Zahnarzt erforderlich. Bei einem höheren Faktor muss die Steigerung individuell und schriftlich begründet werden. Der Höchstsatz beträgt 1,38 € (3.5×) — darüber hinaus ist eine separate Honorarvereinbarung erforderlich.

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